Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Datenrettung und Datenwiederherstellung zwischen der Schirmer GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Analyse
(1) Die Übersendung oder Übergabe eines Datenträgers stellt die Aufforderung zur Durchführung einer Analyse dar. Die Analyse ist unentgeltlich und begründet keinen Anspruch auf Durchführung einer Datenrettung.
(2) Nach der Analyse unterbreitet der Auftragnehmer ein Angebot mit verbindlichem Festpreis sowie einer Übersicht der gefundenen Daten. Der Vertrag über die Datenrettung kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt.
(3) Lehnt der Auftraggeber das Angebot ab, wird der Datenträger zurückgesandt. Es fällt lediglich das vorher vereinbarte Entgelt für Rücksendung und Verpackung an.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Versuch der Wiederherstellung der im Angebot bezeichneten Daten. Die Datenrettung ist ihrer Natur nach eine Tätigkeit mit offenem Ausgang; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, soweit er im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
(2) Der Auftragnehmer arbeitet nach der Analyse an einer Kopie des Datenträgers. Die Wiederherstellung kann dazu führen, dass Dateinamen, Ordnerstrukturen oder Zeitstempel nicht vollständig erhalten bleiben.
(3) Eine Reparatur des Datenträgers oder des Geräts ist nicht Gegenstand des Vertrages. Eingriffe zur Datenrettung können dazu führen, dass der Datenträger anschliessend nicht mehr verwendbar ist; hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 4 Vergütung
(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich.
(2) Können die im Angebot bezeichneten Daten nicht wiederhergestellt werden, entfällt die Vergütung für die Datenrettung. Das Entgelt für Rücksendung und Verpackung bleibt hiervon unberührt.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Datenrettung berechtigt zu sein und über die erforderlichen Rechte an den Daten zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber teilt vor Beginn der Arbeiten mit, ob eine Verschlüsselung vorliegt, und stellt erforderliche Kennwörter oder Wiederherstellungsschlüssel bereit. Ohne diese Angaben ist eine Lesbarkeit der Daten technisch ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber verpackt den Datenträger transportsicher. Für Schäden, die auf unzureichender Verpackung beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 6 Versand, Gefahrtragung und Aufbewahrung
(1) Der Versand zum Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Versicherung des Transports wird empfohlen.
(2) Nach Abschluss des Auftrags werden Datenträger und Ergebnisdatenträger versandt oder übergeben. Holt der Auftraggeber den Datenträger trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten ab und reagiert er auch auf eine schriftliche Erinnerung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Datenträger auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten vertraulich und nimmt von Inhalten nur insoweit Kenntnis, wie es zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
(2) Nach Freigabe durch den Auftraggeber werden Abbilder und Arbeitskopien gelöscht. Auf Wunsch wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
