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Öffentliche Auftraggeber

Datenrettung für Behörden und öffentliche Stellen

Verwaltungen arbeiten nach anderen Regeln als Betriebe: Beschaffung, Nachweise, Zahlung nach Abschluss. Darauf ist die Abwicklung hier eingestellt.

+49 160 94791535

Mo–Fr 08–18 Uhr · Notfälle und Abholung nach Absprache

In einer Verwaltung ist der Datenverlust selten ein technisches Einzelproblem. Betroffen sind Vorgänge, die über Jahre entstanden sind und sich nicht neu erzeugen lassen: Bauakten, Personalvorgänge, Ratsunterlagen, Messreihen, Kartenbestände. Dazu kommt ein zweites Problem, das Betriebe in dieser Form nicht haben – der Weg zur Beauftragung. Es braucht ein schriftliches Angebot, nachvollziehbare Unternehmensangaben und eine Abrechnung, die durch die Kasse geht.

Beides bekommen Sie hier aus einer Hand. Die Analyse kostet nichts und verpflichtet zu nichts; das Angebot danach ist so aufgebaut, dass es einer Vergabestelle vorgelegt werden kann.

Beauftragung ohne Umwege

Die meisten Datenrettungen bewegen sich in einer Grössenordnung, in der eine förmliche Ausschreibung nicht nötig ist. Für den Direktauftrag oder die Verhandlungsvergabe unterhalb der Wertgrenzen liefern wir alles, was die Akte braucht: Leistungsbeschreibung, Festpreis, Angaben zur Bearbeitungsdauer, Handelsregister- und Umsatzsteuerangaben.

Die Rechnung stellen wir nach Abschluss mit Ihrer Bestellnummer und den Angaben, die Ihre Kasse benötigt. Wird die Rechnung bei Ihnen elektronisch verarbeitet, sagen Sie uns vorher, in welcher Form sie eingereicht werden soll – das klären wir vor der Übergabe, nicht danach.

Dringende Fälle lassen sich vorziehen: Steht ein Verfahren oder eine Frist, sagen Sie es beim ersten Anruf. Im Umkreis holen wir den Datenträger auch selbst ab, statt auf den Postweg zu warten.

Aktenordner und eine Serverfestplatte in der Antistatiktüte auf einem Verwaltungsschreibtisch

Woher die Aufträge kommen

Typische Stellen, für die wir arbeiten – überall dort, wo Unterlagen amtlichen Charakter haben oder Messwerte nicht wiederholbar sind.

Kommunale Verwaltung

Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Bauämter, Standesämter, Bauhöfe und Eigenbetriebe. Betroffen sind meist Fachverfahren auf einem älteren Server oder Archive auf einem NAS.

Bildung und Forschung

Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Hier geht es häufig um Messreihen und Auswertungen, deren Wiederholung Monate kosten würde – oder gar nicht mehr möglich ist.

Versorgung und Gefahrenabwehr

Stadtwerke, Zweckverbände, Feuerwehren und Rettungsdienste. Dort steht neben den Daten auch ein laufender Betrieb, der nicht warten kann.

Vertraulichkeit und Nachweise

Vor der Übergabe schliessen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Darin steht, welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten, wie sie gesichert sind, dass wir ohne Ihre Zustimmung niemanden hinzuziehen und dass nach Abschluss gelöscht wird. Auf Wunsch kommt eine Verschwiegenheits­erklärung der beteiligten Personen hinzu.

Nach Ihrer Freigabe löschen wir Abbild und Arbeitskopie und bestätigen das schriftlich mit Datum. Soll ein defekter Datenträger nicht zurückgegeben, sondern vernichtet werden, stimmen wir Verfahren und Nachweis vorher mit Ihnen ab.

Was wir nicht anbieten, sagen wir ebenso deutlich: Für Verschlusssachen und vergleichbar eingestufte Bestände sind wir nicht zugelassen. Kommt Ihr Fall aus diesem Bereich, sprechen Sie uns an – dann klären wir vorab, ob eine Bearbeitung überhaupt zulässig wäre.

Häufige Fragen

Erhalten wir ein Angebot für die Beschaffung?

Ja. Nach der kostenlosen Analyse stellen wir ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Festpreis und Bearbeitungsdauer aus – in der Form, die Ihre Vergabestelle benötigt.

Welche Unternehmensangaben brauchen Sie für unsere Unterlagen?

Schirmer GmbH, Unter den Eichen 15, 57635 Weyerbusch. Registergericht Amtsgericht Montabaur, HRB 26465, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE323227155. Weitere Nachweise wie Freistellungsbescheinigung oder Versicherungsbestätigung reichen wir auf Anforderung nach.

Rechnen Sie nach Abschluss ab?

Ja. Öffentliche Auftraggeber zahlen nach Abschluss auf Rechnung, mit Bestellnummer und den Angaben, die Ihre Kasse benötigt. Eine Vorkasse verlangen wir nicht.

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den wir vor der Übergabe schliessen. Auf Wunsch zusätzlich eine Verschwiegenheitserklärung der beteiligten Personen.

Bekommen wir einen Nachweis über die Löschung?

Ja. Nach Ihrer Freigabe löschen wir Abbild und Arbeitskopie und bestätigen das schriftlich mit Datum, damit der Vorgang in Ihrer Verfahrensdokumentation abgeschlossen werden kann.

Ein Vorgang ist betroffen? Sprechen wir kurz darüber.

Die Einschätzung ist kostenlos, das Angebot danach schriftlich und verbindlich.

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